Abstrafung durch Google aufgrund störender Banner
Banner überdecken oftmals den eigentlichen Inhalt der Internetpräsenz. Nun hat Google bekannt gegeben, dass solche Vorgehensweisen in Zukunft abgestraft werden. Der Internetriese Google hat sich zum Ziel gesetzt, dass gewünschte Informationen schnell und unkompliziert dem Nutzer angezeigt werden. Insbesondere im mobilen Bereich, wie beispielsweise bei der Nutzung mittels Smartphones, beeinträchtigen Banner das Nutzererlebnis.
Smartphone Banner
Inhaltsverzeichnis
Für den Nutzer ist es unangenehm, wenn über das Smartphone erst ein Banner weggeklickt werden muss bevor auf den Inhalt zugegriffen werden kann. Die Nutzung mobiler Endgeräte bewirkt oftmals, dass die unerwünschten Banner statt weggeklickt angeklickt werden. Das kleine Kreuzchen, welches die Schließung des Banners nach sich zieht, wird oftmals aufgrund der kleineren Displays verfehlt. Prinzipiell handelt es sich hierbei ja um genau den Sinn eines Banners. Google hingegen bezeichnet dieses als „Interstitials“ (Unterbrecherwerbung). Da der Nutzer nicht einfach auf die eigentlichen Inhalte zugreifen kann, erfolgen negative Auswirkungen.
Seit dem 10. Januar 2017 müssen Betreiber mobiler Internetpräsenzen, die ihre Inhalte mit einem Werbebanner überdecken mit niedrigere Rankings in den Google-Suchergebnissen rechnen. Es mag überraschen, dass Google im Vorfeld ein konkretes Datum genannt hat bis wann Webmaster die Gelegenheit haben entsprechende Änderungen vorzunehmen um evtl. Abstrafungen zu vermeiden. Allerdings hat der Internetkonzern auch schon früher ähnlich gehandelt wie beispielsweise beim allgemeinen Mobile Friendly Update als auch bei der Aktualisierung im Mai vergangenen Jahres. Auch hier hat Google einige Wochen vorher die Änderungen angekündigt und die Webmaster dazu bewegt entsprechende Änderungen vorzunehmen. Ziel war damals die grundsätzliche Mobilfreundlichkeit als auch die Verbesserung des Nutzererlebnisses für die Verwendung mobiler Webseiten.
Aber Google zieht noch längst sind nicht alle Banner für mögliche Abstrafungen heran. Hier macht der Internetkonzern klare Unterschiede. Banner, die den Zugriff auf Inhalte erschweren und somit das Nutzererlebnis maßgeblich stören sind u.a.:
Ein Pop-Up-Banner verdeckt den eigentlichen Webseiteninhalt, wenn der Suchende anhand der Google-Suchergebnisse die Webseite besucht. Banner, welche als Standalone-Interstitial angezeigt werden und erst eine Schließung erfordern bevor der Nutzer auf die eigentlichen Inhalte zugreifen kann. Die Verwendung eines Layouts, welches ein Scrollen zum eigentlichen Inhalt erfordert. Der obere Sichtbare Teil der Webseite ähnelt einem Standalone-Interstitial.
Google und Banner
Manche Banner werden von Google allerdings gerne gesehen und sogar unterstützt. Die Verwendung dieser führt zu keiner Abstrafung der Webseite. Dazu zählen u.a.: Banner, welche aufgrund rechtlicher Verpflichtungen eingeblendet werden müssen wie beispielsweise eine Altersüberprüfung oder der Hinweis auf die Verwendung von Cookies. Anmeldedialogfelder sind ebenfalls von Abstrafungen ausgenommen, sofern diese erforderlich sind um auf nicht öffentliche Inhalte zugreifen zu können wie beispielsweise private E-Mails oder nicht indexierbare, kostenpflichtige Inhalte. Auch Banner, welche nur einen angemessenen Teil des Displays beanspruchen und für den Nutzer leicht zu schließen sind wie beispielsweise die App-Installations-Banner von Chrome.
Webmaster
Webmaster sollten zudem wissen, dass, im Falle eine Abstrafung nicht generell die gesamte Domain betroffen ist. Vielmehr wirkt sich das negative Ranking lediglich auf die URL aus, auf der der Banner angezeigt wird. Auf Userfragen wurde seitens Google ebenfalls bestätigt, dass kein Testing Tool zur Verfügung gestellt wird. Das bedeutet, dass Webseitenbetreiber nicht mit Hilfe eines Tools überprüfen können, ob ihr Banner negative Auswirkungen hat. Hier bleibt den Betreibern nur sich konkret an die Google Vorgaben zu halten um negative Auswirkungen generell zu vermeiden.
Diese neuen Google Maßnahmen dürften vor allem Internetnutzern zu Gute kommen. So ist davon auszugehen, dass eine hohe Anzahl nerviger Werbebanner verschwinden werden. Als Internetriese bestimmt der Konzern die Spielregeln. Wer als Webseitenbetreiber diese ignoriert wird mit den Konsequenzen leben müssen.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich trotz der weiteren Verwendung von Werbebannern diverse Webseiten weit oben im Ranking halten werden, da die Interstitials lediglich einen Rankingfaktor darstellen. Sie werden den negativen Einfluss der Werbebanner beispielsweise durch hochwertige Inhalte und Relevanz wettmachen.
„Für Mobilgeräte optimiert“ fällt weg
Zu den weiteren Neuerungen zählt auch, dass die Anzeige „Für Mobilgeräte optimiert“ zukünftig wegfallen wird. Diese wurde mit der Einführung vom Mobile Friendly Update etabliert und in den SERPs angezeigt.
Das Label sollte in der Google Suche auf mobilen Endgeräten die optimalsten Webseiten bevorzugen und verdeutlichen. Das konnten sowohl reine mobile Internetpräsenzen sein als auch welche, die responsiv programmiert sind. Im Vordergrund stand hier ebenfalls die reine Nutzererfahrung. Webseiten, welche nicht für die Nutzung mit mobilen Endgeräten optimiert sind, schränken das Nutzererlebnis maßgeblich ein. Der Nutzer muss dann auf dem Smartphone, Tablet und Co. die Webseite mit Fingerbewegungen zusammenziehen oder zoomen um Inhalte genießen zu können. Diese Maßnahmen empfinden Nutzer häufig als nervend und frustrierend und verlassen oftmals die Internetpräsenz schnell wieder ohne diese jemals erneut zu besuchen.
Als Alternative bietet sich die Bereitstellung einer Version an, die für mobile Endgeräte optimiert ist. Aufgrund dessen, dass bereits etwa 85% aller Internetpräsenzen für die mobile Nutzung optimiert sind, kam Google zu dem Entschluss, dass das Label nicht weiter von Nutzen ist. Allerdings bleiben die Rankingfaktoren hinsichtlich der mobilen Nutzerfreundlichkeit bestehen. Wer seine Internetpräsenz für den mobilen Besuch optimiert wird von Google honoriert. Es fällt lediglich der sichtbare Hinweis weg.
Google stellt für Webmaster ein Tool zur Verfügung mit dem geprüft werden kann, ob die Webseite den mobilen Anforderungen entspricht (https://www.google.com/webmasters/tools/mobile-friendly/.). Auch unterstützt Google Webmaster mit umfangreichen Informationen bzgl. der Suchmaschinenoptimierung für mobile Seiten (Google: https://developers.google.com/webmasters/mobile-sites/mobile-seo/).
Dirk Schiff ist Head of SEO bei der AnalyticaA GmbH, Master (MBA) im Bereich Digital Business mit Schwerpunkt Search Engine (SEO und (SEA), Journalist (FJS) und Online Marketing Experte. Er optimiert seit über 18 Jahren Internetseiten. Er leitete bei stellenanzeigen.de den SEO-Bereich Inhouse, sowie für 40 Verlagsportale.