Gattungsbegriffe in Meta-Tags sind grundsätzlich erlaubt
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Das heißt, wenn ich einen Onlineshop für Schuhe erstelle, darf ich die Begriffe Schuhe, Sandalen oder Schnürsenkel verwenden, aber Adidas oder Puma nicht. Markennamen, die nicht der eigenen Marke entsprechen, dürfen nicht in den Meta-Tags verwendet werden. Dies fällt unter den Begriff Markenverletzung. Genauso sind auch fremde Firmenbezeichnungen oder Namen als Meta-Tags unzulässig. Werden fremde Marken bei Rich Snippets verwendet, kann laut OLG Frankfurt vom 3. März 2009 ein Markenverstoß im Ausnahmefall ausgeschlossen werden. Der Einzelfall ist fast immer individuell zu klären. Ein Urteil wird häufig pauschaliert. Unzulässige Marken- oder Namensnutzung bleibt ein Verstoß gegen das Markengesetz, Namensrecht oder Wettbewerbsrecht.
SEO & Recht
Gattungsbegriffe im Domainnamen (Quelle und Auszug aus e-recht24.de)
Hinsichtlich von allgemeinen, beschreibenden Bezeichnungen oder Gattungsbegriffen ist die Rechtslage immer noch uneinheitlich. Inhaber einer solchen Gattungsdomain (beispielsweise „reisen.de“ oder „anwaelte.de“) haben einen unschätzbaren Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitkonkurrenten hinsichtlich des Zugriffs auf die Seiten.
Als Marke können solche allgemeinen Begriffe jedoch mangels Unterscheidungskraft oftmals nicht eingetragen werden. Die Frage stellt sich also, ob solche Gattungsbegriffe als Domain registriert werden können.
Das OLG Hamburg (CR 1999, 779 ff.) hat in der Entscheidung „Mitwohnzentrale“ geurteilt, das diese Gattungsbezeichnung als Domain eine unlautere Absatzbehinderung für konkurrierende Unternehmen nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt. Im Gegensatz dazu hat das LG Hamburg (AZ: 416 O 91/00) im Fall „lastminute.com“ entschieden, dass die Verwendung von Gattungsbegriffen nicht generell wettbewerbswidrig sei. Auch die Verwendung von „autovermietung.com“ ist nach einem Urteil des LG München I wettbewerbsrechtlich unbedenklich.
Bewertungen im Web
Wer sich selbst bewertet, schreibt Fake-Bewertungen, die rechtswidrig sind. Dies kann das Gesamtbild einer Firma verfälschen und daher ist es nicht nützlich für den User. Auch schlechte Bewertungen der Konkurrenz sind rechtswidrig.
Negative Bewertungen muss man nicht hinnehmen
Man hat das Recht, negative Bewertungen abzuwehren. Rechtlich kann man gegen so etwas vorgehen. Dies gilt für die Behauptung falscher Tatsachen oder für Schmähkritik.
SEO: Was darf man?
In der Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist es wichtig, die Richtlinien der Suchmaschinen wie Google zu beachten, um wirksam und nachhaltig das Ranking Ihrer Website zu verbessern. Hier ist ein Überblick über erlaubte und nicht erlaubte Praktiken:
Erlaubte Praktiken (White-Hat-SEO)
- Hochwertiger Inhalt: Erstellen Sie relevante, einzigartige und wertvolle Inhalte, die den Nutzern Mehrwert bieten.
- Keyword-Optimierung: Nutzen Sie relevante Keywords auf natürliche und sinnvolle Weise in Ihren Inhalten.
- Mobile Optimierung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Website für mobile Geräte optimiert ist.
- Schnelle Ladezeiten: Verbessern Sie die Ladezeiten Ihrer Website für eine bessere Nutzererfahrung.
- Interne Verlinkung: Verwenden Sie sinnvolle interne Links, um die Nutzerführung und Indexierung zu unterstützen.
- Qualitativ hochwertige Backlinks: Erwerben Sie Backlinks von vertrauenswürdigen und relevanten Websites.
- Benutzerfreundlichkeit: Fokus auf eine gute User Experience (UX), inklusive einfacher Navigation und klarer Struktur.
Nicht erlaubte Praktiken (Black-Hat-SEO)
- Keyword-Stuffing: Übermäßige und unnatürliche Verwendung von Keywords auf einer Seite.
- Versteckter Text und Links: Verwendung von Texten oder Links, die für den Nutzer nicht sichtbar sind.
- Cloaking: Unterschiedliche Inhalte oder URLs an Nutzer und Suchmaschinen senden.
- Irreführende Umleitungen: Nutzer auf andere Seiten umleiten, die keinen Bezug zum ursprünglichen Link haben.
- Doorway-Pages: Seiten, die speziell für Suchmaschinen erstellt wurden und keinen echten Mehrwert bieten.
- Link-Kauf und -Tausch: Erwerb oder Tausch von Links in einer Weise, die gegen die Richtlinien von Suchmaschinen verstößt.
- Duplizierter Inhalt: Kopieren von Inhalten anderer Websites oder das mehrfache Verwenden desselben Inhalts auf verschiedenen Seiten Ihrer Website.
Richtlinien und Updates Beachten
- Es ist wichtig, sich regelmäßig über die Richtlinien von Suchmaschinen wie Google zu informieren, da sich diese ändern können.
- Auch die Algorithmen der Suchmaschinen werden ständig aktualisiert. Anpassungen an diesen Änderungen sind für eine erfolgreiche SEO-Strategie entscheidend.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ethische und benutzerzentrierte SEO-Praktiken nicht nur die Suchmaschinenrangfolge verbessern, sondern auch das Nutzererlebnis auf Ihrer Website positiv beeinflussen. Black-Hat-SEO-Methoden können kurzfristig vielleicht Erfolge erzielen, bergen aber das Risiko von Strafen durch Suchmaschinen, einschließlich des möglichen Ausschlusses aus dem Suchindex.
Wie geht Google gegeben nicht erlaubte SEO-Praktiken vor?
Google geht gegen nicht erlaubte SEO-Praktiken, auch bekannt als Black-Hat-SEO, sehr strikt vor. Das Ziel von Google ist es, seinen Nutzern die relevantesten und qualitativ hochwertigsten Suchergebnisse zu bieten. Hier sind die Hauptmethoden, die Google anwendet, um gegen solche Praktiken vorzugehen:
- Algorithmus-Updates: Google aktualisiert regelmäßig seine Algorithmen, um unethische SEO-Techniken zu erkennen und zu bestrafen. Bekannte Updates wie Panda, Penguin und Hummingbird zielten darauf ab, Websites mit schlechter Qualität, übermäßigem Linkbuilding und Keyword-Stuffing herabzustufen.
- Manuelle Überprüfungen: Google hat ein Team von Reviewern, die Websites manuell überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den Google-Richtlinien entsprechen. Wenn eine Website als nicht konform befunden wird, kann sie manuell abgestraft werden.
- Strafen und Herabstufungen: Websites, die Black-Hat-SEO-Techniken einsetzen, können von Google abgestraft werden. Dies kann zu einer Herabstufung im Ranking führen oder sogar dazu, dass die Website ganz aus dem Google-Index entfernt wird.
- Meldungen von Nutzern und Webmastern: Google ermöglicht es Nutzern und Webmastern, verdächtige Websites zu melden. Diese Meldungen können dann von Google überprüft werden.
- Transparenz und Kommunikation: Google kommuniziert häufig über seine Richtlinien und die Art von Praktiken, die es für unzulässig hält. Dies geschieht über offizielle Blogs, Leitfäden und öffentliche Ansprachen.
- Tools für Webmaster: Google bietet verschiedene Tools an, wie z.B. die Google Search Console, die Webmastern helfen, ihre Websites im Einklang mit den Google-Richtlinien zu halten.
- Öffentliche Aufklärung: Google betreibt Aufklärung über gute SEO-Praktiken. Es bietet Ressourcen und Leitfäden, um Webmastern zu helfen, die besten Praktiken zu verstehen und anzuwenden.
Insgesamt zielen diese Maßnahmen darauf ab, die Qualität der Suchergebnisse zu verbessern und gleichzeitig eine faire und ethische SEO-Praxis zu fördern. Webmaster und SEO-Experten werden daher stark ermutigt, sich an White-Hat-SEO-Techniken zu halten, um langfristigen Erfolg und Sichtbarkeit in Suchmaschinen zu gewährleisten.
Dirk Schiff ist Head of SEO bei der AnalyticaA GmbH, Master (MBA) im Bereich Digital Business mit Schwerpunkt Search Engine (SEO und (SEA), Journalist (FJS) und Online Marketing Experte. Er optimiert seit über 18 Jahren Internetseiten. Er leitete bei stellenanzeigen.de den SEO-Bereich Inhouse, sowie für 40 Verlagsportale.
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